GESETZLICH VORGESCHRIEBENE INFORMATIONEN
- Grundsätze zur Auswahl von Finanzintermediären
- Grundsätze zur Handhabung von Interessenkonflikten
- Abstimmungspolitik
- Aufstellung der Kosten für den Wertpapierhandel im Jahr 2008
1. Grundsätze zur Auswahl von Finanzintermediären
Sämtliche Erbringer von Anlagedienstleistungen sind verpflichtet, bei der Ausführung von Aufträgen in Verbindung mit auf der Ebene der Portfolios getroffenen Anlageentscheidungen stets im besten Interesse der Kunden zu handeln.
In diesem Rahmen ist Carmignac Gestion in seiner Eigenschaft als Verwaltungsgesellschaft aufgrund der Merkmale seiner Geschäftstätigkeit insbesondere zur Auswahl von Finanzintermediären verpflichtet, deren Politik zur Ausführung von Kundenaufträgen das für die Kunden bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung der auf Rechnung der Kunden erteilten Aufträge gewährleistet.
Aus diesem Grund hat Carmignac Gestion auf mehreren Kriterien basierende Grundsätze zur Auswahl von Finanzintermediären sowie Verfahren zu ihrer Umsetzung und ein darauf abgestimmtes Reportingsystem implementiert:
Carmignac Gestion hat sich hinsichtlich der Auswahl von Finanzintermediären für einen auf mehreren Kriterien basierenden Ansatz, der die bestmögliche Ausführung von Börsenaufträgen gewährleist, entschieden.
Die gewählten Kriterien sind sowohl quantitativer als auch qualitativer Natur und sind abhängig von den Märkten, auf denen die Finanzintermediäre ihre Leistungen anbieten, d.h. es wird unterschieden nach geografischen Zonen (weltweit, gesamteuropäisch oder auf nationaler Ebene tätige Finanzintermediäre) und nach Finanzinstrumenten (auf Aktien, Rentenwerte, Wandelanleihen oder Derivate spezialisierte Finanzintermediäre).
Sämtliche Analysekriterien unterliegen einer Bewertung, der ein Gewichtungskoeffizient zugewiesen wurde. Dies ermöglicht die Vergabe eines Gesamtratings je Finanzintermediär sowie die anschließende Erstellung eines Rankings sämtlicher analysierter Finanzintermediäre im Hinblick auf die Erstellung der Liste der effektiv ausgewählten Finanzintermediäre.
Die Analysekriterien beziehen sich in erster Linie auf die Verfügbarkeit und die Proaktivität der Ansprechpartner, die Finanzkraft des Finanzintermediärs, die Schnelligkeit und Qualität der Bearbeitung und Ausführung von Aufträgen sowie die Kosten für die Erbringung der Leistung.
Die Listen, in denen wir unsere Finanzmarktintermediäre aufführen, werden jährlich aktualisiert. Dementsprechend sind diese Listen auch Gegenstand einer jährlichen Revision.
Wir informieren Sie von jeder wesentlichen Änderung unserer Grundsätze zur Auswahl von Finanzintermediären, indem wir auf unserer Homepage www.carmignac-gestion.fr eine aktualisierte Version unserer Grundsätze zur Auswahl von Finanzintermediären veröffentlichen.
2. Grundsätze zur Handhabung von Interessenkonflikten
Die geltende EU-Richtlinie verpflichtet die Erbringer von Anlagedienstleistungen zur Implementierung von Grundsätzen zur Handhabung von Interessenkonflikten, die im Rahmen des operativen Geschäfts auftreten können. Carmignac Gestion hat diese Grundsätze schriftlich formuliert, um im Rahmen der Erbringung seiner Serviceleistungen zwischen seinen eigenen Interessen und denjenigen seiner Kunden oder zwischen den Interessen mehrerer Kunden eventuell entstehenden Interessenkonflikten vorzubeugen bzw. diese zu identifizieren und gegebenenfalls auf für alle Beteiligten faire Art und Weise beizulegen.
Dabei handelt es sich insbesondere um die Identifizierung und Kontrolle:
• der Beteiligung eines Mitarbeiters an einer oder mehreren von einem Erbringer von Anlagedienstleistungen angebotenen Anlagedienstleistungen;
• der Trennung von Aktivitäten, die gegebenenfalls zu Interessenkonflikten führen könnten (beispielsweise Trennung des Eigenhandels vom Handel auf fremde Rechnung);
• des Umlaufs von vertraulichen oder Insider-Informationen innerhalb der mit der Erbringung von Anlagedienstleistungen beauftragten Unternehmen;
• der von Mitarbeitern der Erbringer von Anlagedienstleistungen auf privater Ebene oder im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit in Gesellschaftsorganen ausgeübten Mandate;
• der für erbrachte Dienstleistungen oder ausgeübte Aktivitäten von Erbringern von Anlagedienstleistungen gezahlten oder erhaltenen Provisionen;
• der Modalitäten der Vergütung der Mitarbeiter im Rahmen des Vertriebs von Finanzprodukten;
• der von den Mitarbeitern der Erbringer von Anlagedienstleistungen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eventuell erhaltenen geldwerten Vorteile oder Geschenke.
3. Abstimmungspolitik
Die Abstimmungspolitik von CARMIGNAC GESTION wird in vorliegendem Dokument definiert. Diese ist unbefristet gültig und findet Anwendung auf die Gesamtheit der von CARMIGNAC GESTION verwalteten OGAW. Die Abstimmungspolitik definiert die Hauptgrundsätze, die bei Abstimmungen in der Regel Anwendung finden.
a) Organisation von Carmignac Gestion hinsichtlich der Ausübung von Stimmrechten
Das Fondsverwaltungsteam ist das mit der Entscheidungsfindung für Abstimmungen beauftragte Organ. Es trifft seine Entscheidungen entweder in Sitzungen des Anlageausschusses oder auf individueller Basis unter Berücksichtigung der in vorliegender „Abstimmungspolitik“ definierten Grundsätze.
Die Abteilung Middle Office Actif (MOA) ist das mit der Verarbeitung und dem Follow-up der vorgelegten Beschlüsse beauftragte Organ. Sie unterstützt das Fondsverwaltungsteam bei der Ausübung der Stimmrechte (Führung und Verwaltung des Abstimmungskalenders, Anforderung von Abstimmungsunterlagen, Rücksendung der von den Portfoliomanagern ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente etc.).
b) Grundsätze zur Ausübung der Stimmrechte
Die Ausübung der Stimmrechte, die mit den in den OGAW von CARMIGNAC GESTION gehaltenen Wertpapieren verbunden sind, durch CARMIGNAC GESTION erfolgt, wenn das Risiko einer strategischen Änderung des Emittenten der Wertpapiere gegeben ist, das sich folgendermaßen äußern kann:
- im Risiko der Änderung der Mehrheitsverhältnisse der Aktienbesitzer,
- im Risiko einer Fusion oder Übernahme,
- im Risiko eines Wechsels des Topmanagements,
- im Risiko einer Restrukturierung etc.
Nach der Identifizierung derartiger Risiken ist CARMIGNAC GESTION bestrebt, durch die Ausübung des Stimmrechts Einfluss auf die Gesellschaften zu nehmen, an denen die Fonds Positionen erheblichen Umfangs besitzen. In solchen Fällen übt CARMIGNAC GESTION sein Stimmrecht aus, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- die Verwaltungsgesellschaft hält mittels ihrer OGAW mehr als 3 % des Kapitals der Gesellschaft
- die in der betreffenden Gesellschaft gehaltene Position stellt mehr als 5 % des Vermögens eines Fonds dar.
c) Politik zur Ausübung von Stimmrechten
Die Politik von CARMIGNAC GESTION zur Ausübung von Stimmrechten bezweckt die ausschließliche Wahrung der Interessen der Inhaber von OGAW-Anteilen. Zu diesem Zweck zielen die von CARMIGNAC GESTION bei Abstimmungen von Gesellschaften, die in den Geltungsbereich der vorstehend erläuterten Politik fallen, abgegebenen Stimmen:
• auf die Implementierung von grundlegenden Verfahren einer effizienten Corporate Governance
• auf die Wahrung der Rechte der Aktionäre und der Hauptfunktionen der Kapitaleigner
• auf die Gleichbehandlung aller Aktionäre
• auf die Rolle der verschiedenen Stakeholder in der Corporate Governance
• auf Transparenz und Information
• auf die Rechenschaftspflicht des Verwaltungsrates ab.
d) Verfahren zur Identifizierung, Vermeidung und Beilegung von Interessenkonflikten, die eine freie Ausübung von Stimmrechten beeinträchtigen könnten
Der Deontologie-Kodex von Carmignac Gestion definiert für sämtliche Mitarbeiter des Fondsverwaltungsteams die Fälle, in denen ein Interessenkonflikt auftreten könnte.
e) Art der Ausübung von Stimmrechten z.B. in Form der persönlichen Teilnahme an Hauptversammlungen, der Vorlage von Vollmachten ohne Angabe des Bevollmächtigten oder der Abstimmung per Briefwahl
Die Ausübung von Stimmrechten erfolgt in erster Linie per Briefwahl.
f) Kunden-Reporting bezüglich von Stimmrechten
Einmal jährlich wird innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres ein diesbezüglicher Bericht erstellt. Dieser enthält quantitative und zusammenfassenden Angaben über die Ausübung der Stimmrechte im abgelaufenen Geschäftsjahr. Er ist auf einfache Anfrage bei der Verwaltungsgesellschaft erhältlich.
4. Aufstellung der Kosten für den Wertpapierhandel im Jahr 2009
Übersteigen die von den Finanzintermediären für die Inanspruchnahme von Serviceleistungen, deren Gegenstand die Unterstützung bei Anlageentscheidungen und die Ausführung von Aufträgen sind, in Rechnung gestellten Kosten den Wert von EUR 500.000, erstellt die Portfolioverwaltungsgesellschaft ein Dokument mit dem Titel „Aufstellung der Kosten für den Wertpapierhandel“.
a) Inanspruchnahme von Serviceleistungen, deren Gegenstand die Unterstützung bei Anlageentscheidungen und die Ausführung von Aufträgen sind, im Jahr 2009
2009 nahm Carmignac Gestion Serviceleistungen, deren Gegenstand die Unterstützung bei Anlageentscheidungen und die Ausführung von Aufträgen sind, im Rahmen von Split Commission-Vereinbarungen bei den nachstehenden Dienstleistungserbringern in Anspruch:
• Datamonitor Limited
• Gartman Letter
• Louise Yamada Technical Advisor LLC
• 13D Research Corp
• BBSP
• Uralsib Securities
• Market Semiotics
• Gerson Lehman Group
• Bloomberg
• CREO
• Factset
• Socofi
Ansonsten wurde der Großteil der Serviceleistungen, deren Gegenstand die Unterstützung bei Anlageentscheidungen und die Ausführung von Aufträgen sind, von den Unternehmen erbracht, die mit der Ausführung von Aufträgen beauftragt waren.
b) Effektive prozentuale Unterteilung der Kosten für den Wertpapierhandel in die Ausführung von Aufträgen und die Unterstützung bei Anlageentscheidungen
Anteil der Serviceleistungen für Entgegennahme und Weiterleitung sowie Ausführung von Aufträgen an den Kosten für den Wertpapierhandel: 34%
Anteil der Serviceleistungen für Unterstützung bei Anlageentscheidungen und Ausführung von Aufträgen an den Kosten für den Wertpapierhandel: 66%
Diese Unterteilung bezieht sich auf sämtliche in den OGAW und im Rahmen der Vermögensverwaltung mit Vollmachtserteilung gehaltenen Vermögenswerte.
c) Effektiver prozentualer Anteil der im Rahmen von Split Commission-Vereinbarungen 2009 an Dritte zurückgezahlten Beträge
Die anlässlich der Vergütung von Serviceleistungen, deren Gegenstand die Unterstützung bei Anlageentscheidungen und die Ausführung von Aufträgen sind, im Rahmen von Split Commission-Vereinbarungen an Dritte zurückgezahlten Beträge beliefen sich auf 1,64 % der gesamten Kosten für den Wertpapierhandel.
d) Maßnahmen, die zur Vermeidung oder Beilegung von bei der Auswahl der Dienstleistungserbringer eventuell auftretenden Interessenkonflikten ergriffen wurden.
Die Auswahl der Dienstleistungserbringer und ihre Bewertung sind in das Verfahren zur Auswahl von Finanzintermediären sowie in die Grundsätze zur Handhabung von Interessenkonflikten eingebettet.
CARMIGNAC GESTION S.A.
Aktiengesellschaft und (von der COB unter der Nr. GP 97-08 vom 13.3.1997 zugelassene) Portfolioverwaltungsgesellschaft, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister von Paris unter der Nummer 349.501.676 mit einem Gesellschaftskapital von EUR 15.000.000.
Sitz der Gesellschaft: 24, place Vendôme, 75039 Paris Cedex 01
Vorsitzender des Verwaltungsrates: Edouard CARMIGNAC
Leiter der Unternehmenskommunikation: Eric Helderlé
Redaktionsleitung: Julie Benoit
Webhosting: L'île des Médias - 5, rue Coq Héron - 75001 Paris
Letzte Aktualisierung: 15. Mai 2009